Rechtliche Verankerung
BGBl. II Nr. 280/2024 - Anlage 4 zu den Lehrplänen der Primarstufe und Sekundarstufe [Q3]
Veröffentlicht im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) des BKA. [Q1]
Bedeutung für CVI
Dieser Lehrplanzusatz ist von zentraler Bedeutung, da er:
- Zerebrale visuelle Informationsverarbeitungsstörungen (CVI) explizit als Teil der Zielgruppe nennt [Q1]
- Die Grundlage für sehbehindertenspezifische Förderung bildet
- Ausgleichende Maßnahmen für Sehen/Blindheit in den Lehrplanzusätzen formuliert [Q2]
Aufbau und Struktur
Baukastenprinzip
Der Lehrplan ist nach einem Baukastenprinzip aufgebaut und ermöglicht eine flexible Anpassung an den individuellen Entwicklungsstand des Kindes. [Q1]
Kompetenzbereiche
| Bereich | Inhalte |
|---|---|
| Sehen | Optimierung von Licht und Kontrast; Training funktionaler Sehstrategien (z.B. visuelle Suche); Nutzung von Low-Vision-Hilfsmitteln |
| Hören | Kompensatorische Nutzung des Hörsinns; auditive Orientierung |
| Tasten | Einsatz kompensatorischer Techniken durch den Tastsinn; taktile Erkundungsstrategien |
| Lebenspraktische Fähigkeiten | Selbstständigkeit im Alltag; Umgang mit Hilfsmitteln |
| Orientierung und Mobilität | Sichere Fortbewegung; räumliche Orientierung; Verkehrssicherheit |
| [Q1, Q3] |
Kernkompetenzen laut Lehrplanzusatz
- Optimierung von Licht und Kontrast im Lernumfeld
- Training funktionaler Sehstrategien (z.B. visuelle Suche)
- Einsatz kompensatorischer Techniken durch Tast- und Hörsinn
- Nutzung assistiver Technologien als Voraussetzung für den Zugang zu Informationen [Q1]
Handreichung zur praktischen Umsetzung (Wien, 2025)
Das BMBWF hat eine umfangreiche Handreichung (ca. 1759 Zeilen) zur praktischen Umsetzung des Lehrplanzusatzes veröffentlicht. [Q15]
Inhalte der Handreichung
- Detaillierte Erläuterung aller Kompetenzbereiche
- Praktische Beispiele für die Unterrichtsgestaltung
- Differenzierungsmöglichkeiten nach Alter und Entwicklungsstand
- Hinweise zur Leistungsfeststellung
- Verbindung zu ausgleichenden Maßnahmen
Verknüpfung mit ausgleichenden Maßnahmen
Die ausgleichenden Maßnahmen sind in den Lehrplanzusätzen formuliert. [Q2]
Es gibt Lehrplanzusätze für:
- Förderbereich Motorik/Bewegung
- Förderbereich Hören/Kommunikation
- Förderbereich Sehen/Blindheit ← relevant für CVI
- Förderbereich emotional-soziale Entwicklung [Q2]
Anwendungsbereich
Der Lehrplanzusatz gilt für:
- Schüler:innen mit SPF im Förderschwerpunkt Sehen → 10 SPF
- Schüler:innen mit sehbehindertenspezifischer Förderung nach § 39 Abs. 3 SchOG (ohne SPF) → 09 Rechtlicher Rahmen
- Alle Schulformen (Primarstufe und Sekundarstufe) [Q1, Q3]
Pädagogische Grundhaltung
Der Lehrplanzusatz betont:
- Ressourcenorientierung statt Defizitorientierung
- Individuelle Förderung im Kontext des allgemeinen Lehrplans
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit (Pädagogik, Medizin, Therapie, Eltern)
- Barrierefreier Zugang zu allen Bildungsinhalten
- Selbstbestimmung und Selbstvertretung (Self-Advocacy) des Kindes [Q3, Q15]
Querverweise:
- → 05 Pädagogische Strategien - Umsetzung im Unterricht
- → 09 Rechtlicher Rahmen - Gesetzliche Grundlagen
- → 10 SPF - Sonderpädagogischer Förderbedarf
- → 11 Nachteilsausgleich - Ausgleichende Maßnahmen
- → 16 Mobile Dienste - Wer den Lehrplanzusatz umsetzt