Pädagogik & Förderung

Lehrplanzusatz Sehen/Blindheit

BGBl. II Nr. 280/2024 – die curriculare Grundlage

Inhaltsübersicht (7 Abschnitte)
Quellen:Q1Q15Q2Q3

Rechtliche Verankerung

BGBl. II Nr. 280/2024 - Anlage 4 zu den Lehrplänen der Primarstufe und Sekundarstufe [Q3]

Veröffentlicht im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) des BKA. [Q1]

Bedeutung für CVI

Dieser Lehrplanzusatz ist von zentraler Bedeutung, da er:

  • Zerebrale visuelle Informationsverarbeitungsstörungen (CVI) explizit als Teil der Zielgruppe nennt [Q1]
  • Die Grundlage für sehbehindertenspezifische Förderung bildet
  • Ausgleichende Maßnahmen für Sehen/Blindheit in den Lehrplanzusätzen formuliert [Q2]

Aufbau und Struktur

Baukastenprinzip

Der Lehrplan ist nach einem Baukastenprinzip aufgebaut und ermöglicht eine flexible Anpassung an den individuellen Entwicklungsstand des Kindes. [Q1]

Kompetenzbereiche

Bereich Inhalte
Sehen Optimierung von Licht und Kontrast; Training funktionaler Sehstrategien (z.B. visuelle Suche); Nutzung von Low-Vision-Hilfsmitteln
Hören Kompensatorische Nutzung des Hörsinns; auditive Orientierung
Tasten Einsatz kompensatorischer Techniken durch den Tastsinn; taktile Erkundungsstrategien
Lebenspraktische Fähigkeiten Selbstständigkeit im Alltag; Umgang mit Hilfsmitteln
Orientierung und Mobilität Sichere Fortbewegung; räumliche Orientierung; Verkehrssicherheit
[Q1, Q3]

Kernkompetenzen laut Lehrplanzusatz

  1. Optimierung von Licht und Kontrast im Lernumfeld
  2. Training funktionaler Sehstrategien (z.B. visuelle Suche)
  3. Einsatz kompensatorischer Techniken durch Tast- und Hörsinn
  4. Nutzung assistiver Technologien als Voraussetzung für den Zugang zu Informationen [Q1]

Handreichung zur praktischen Umsetzung (Wien, 2025)

Das BMBWF hat eine umfangreiche Handreichung (ca. 1759 Zeilen) zur praktischen Umsetzung des Lehrplanzusatzes veröffentlicht. [Q15]

Inhalte der Handreichung

  • Detaillierte Erläuterung aller Kompetenzbereiche
  • Praktische Beispiele für die Unterrichtsgestaltung
  • Differenzierungsmöglichkeiten nach Alter und Entwicklungsstand
  • Hinweise zur Leistungsfeststellung
  • Verbindung zu ausgleichenden Maßnahmen

Verknüpfung mit ausgleichenden Maßnahmen

Die ausgleichenden Maßnahmen sind in den Lehrplanzusätzen formuliert. [Q2]

Es gibt Lehrplanzusätze für:

  • Förderbereich Motorik/Bewegung
  • Förderbereich Hören/Kommunikation
  • Förderbereich Sehen/Blindheit ← relevant für CVI
  • Förderbereich emotional-soziale Entwicklung [Q2]

Anwendungsbereich

Der Lehrplanzusatz gilt für:

  • Schüler:innen mit SPF im Förderschwerpunkt Sehen → 10 SPF
  • Schüler:innen mit sehbehindertenspezifischer Förderung nach § 39 Abs. 3 SchOG (ohne SPF) → 09 Rechtlicher Rahmen
  • Alle Schulformen (Primarstufe und Sekundarstufe) [Q1, Q3]

Pädagogische Grundhaltung

Der Lehrplanzusatz betont:

  • Ressourcenorientierung statt Defizitorientierung
  • Individuelle Förderung im Kontext des allgemeinen Lehrplans
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit (Pädagogik, Medizin, Therapie, Eltern)
  • Barrierefreier Zugang zu allen Bildungsinhalten
  • Selbstbestimmung und Selbstvertretung (Self-Advocacy) des Kindes [Q3, Q15]

Querverweise:

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