Übersicht der Assistenzmodelle
In Österreich gibt es zwei Hauptmodelle der Assistenz im schulischen Kontext, deren Zuständigkeit und Finanzierung zwischen Bund und Ländern geteilt ist. [Q1]
| Modell | Schulform | Zuständigkeit | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Persönliche Assistenz in Bildungseinrichtungen (PAB) | Bundesschulen (AHS, BMHS) | Bund (BMBWF) | Erlass GZ: 2023-0.480.776 |
| Schulassistenz | Pflichtschulen (VS, MS, PTS) | Länder | Landesgesetze (z.B. StSchAG 2023) |
| [Q1, Q15, Q23] |
Persönliche Assistenz in Bildungseinrichtungen (PAB)
Zielgruppe
- Schüler:innen mit Körperbehinderungen oder hochgradigen Sehbehinderungen
- An Bundesschulen (AHS, BMHS) [Q1]
Aufgaben
- Pflegerische Tätigkeiten (z.B. Unterstützung bei Hygiene)
- Raumwechsel (Begleitung im Schulgebäude)
- Aufbau technischer Hilfsmittel (Bildschirmlesegerät, Laptop etc.)
- Unterstützung bei der Handhabung von Hilfsmitteln
- Ggf. Vorleseassistenz (sofern vorab im Tätigkeitsprofil geklärt) [Q1, Q22]
Kein pädagogischer Auftrag!
Die PAB hat keinen pädagogischen Auftrag. [Q1]
Die Assistenz erklärt nicht, unterrichtet nicht, und beurteilt nicht.
Antragstellung
- Über die Schule bzw. Bildungsdirektion
- Erlass des BMBWF: GZ: 2023-0.480.776 (17.09.2023)
- RS 22/2021 - Persönliche Assistenz an Bundesschulen
Schulassistenz der Länder
Zuständigkeit
- Pflichtschulen (Volksschule, Mittelschule, Polytechnische Schule)
- Gesetzgebung und Finanzierung: Landessache [Q1]
Beispiel: Steiermark (StSchAG 2023)
Steiermärkisches Schulassistenzgesetz [Q23]:
- Regelt die Schulassistenz für Kinder mit Behinderungen in steirischen Pflichtschulen
- Antragsfrist: Oft bis 31. März für das darauffolgende Schuljahr
- Antrag über die Schule/Schulleitung
Aufgaben der Schulassistenz
- Ähnlich wie PAB: Unterstützung im Schulalltag
- Soziale Integration und Alltagsbewältigung
- Keine pädagogischen Aufgaben
- Begleitung bei Ausflügen und Schulveranstaltungen
- Unterstützung bei der Organisation [Q1, Q15]
Kommunikationsassistenz (bei Hörbeeinträchtigung)
- Gebärdensprachdolmetsch
- Schriftdolmetsch
- Kann bei kombinierter CVI + Hörbeeinträchtigung relevant sein [Q22]
Wichtige Prinzipien für CVI
Bei CVI-spezifischer Assistenz beachten
- Vorab geklärter Tätigkeitsbereich - Was darf/soll die Assistenz tun? [Q22]
- Vertraute Personen bevorzugen - Bekannte Assistenzen einsetzen [Q22]
- Technischer Support - Hilfe bei Hilfsmitteln ist Assistenzaufgabe
- Vorleseassistenz - Muss explizit im Tätigkeitsprofil stehen
- Orientierungshilfe - Begleitung in belebten Bereichen
- Keine Übernahme pädagogischer Aufgaben - Assistenz ≠ Nachhilfe
In Prüfungssituationen
"Setzen Sie in Prüfungssituationen bevorzugt bekannte bzw. vertraute Assistenzen der Schülerinnen und Schüler ein, und klären Sie im Vorhinein deren Aufgabenbereich." [Q22]
Abgrenzung: Assistenz vs. Mobile Dienste vs. Lehrkraft
| Rolle | Aufgabe | Qualifikation |
|---|---|---|
| Assistenz | Praktische Unterstützung, Alltagsbewältigung, Technik | Keine pädagogische Ausbildung erforderlich |
| Mobiler Dienst | Pädagogische Beratung, Förderplanung, Hilfsmittelanpassung | Sehbehindertenpädagog:in |
| Lehrkraft | Unterricht, Leistungsfeststellung, Umsetzung der Maßnahmen | Lehramt |
→ Details zum mobilen Dienst: 16 Mobile Dienste
Finanzierung
| Modell | Kostenträger |
|---|---|
| PAB an Bundesschulen | Bund (BMBWF) |
| Schulassistenz Pflichtschulen | Land (z.B. Steiermark über StSchAG) |
| Persönliche Assistenz (außerschulisch) | Sozialministeriumservice, Landesfonds |
| [Q1, Q17, Q23] |
Querverweise:
- → 09 Rechtlicher Rahmen - Gesetzliche Grundlagen
- → 11 Nachteilsausgleich - Personelle Maßnahmen
- → 12 Elternrechte - Recht auf Assistenz
- → 14 Hilfsmittel - Technische Hilfsmittel
- → 16 Mobile Dienste - Pädagogische Beratungsdienste