Unterstützungssysteme

Schulassistenz und Persönliche Assistenz

PAB, Schulassistenz, Zuständigkeiten

Inhaltsübersicht (7 Abschnitte)
Quellen:Q1Q22Q23

Übersicht der Assistenzmodelle

In Österreich gibt es zwei Hauptmodelle der Assistenz im schulischen Kontext, deren Zuständigkeit und Finanzierung zwischen Bund und Ländern geteilt ist. [Q1]

Modell Schulform Zuständigkeit Rechtsgrundlage
Persönliche Assistenz in Bildungseinrichtungen (PAB) Bundesschulen (AHS, BMHS) Bund (BMBWF) Erlass GZ: 2023-0.480.776
Schulassistenz Pflichtschulen (VS, MS, PTS) Länder Landesgesetze (z.B. StSchAG 2023)
[Q1, Q15, Q23]

Persönliche Assistenz in Bildungseinrichtungen (PAB)

Zielgruppe

  • Schüler:innen mit Körperbehinderungen oder hochgradigen Sehbehinderungen
  • An Bundesschulen (AHS, BMHS) [Q1]

Aufgaben

  • Pflegerische Tätigkeiten (z.B. Unterstützung bei Hygiene)
  • Raumwechsel (Begleitung im Schulgebäude)
  • Aufbau technischer Hilfsmittel (Bildschirmlesegerät, Laptop etc.)
  • Unterstützung bei der Handhabung von Hilfsmitteln
  • Ggf. Vorleseassistenz (sofern vorab im Tätigkeitsprofil geklärt) [Q1, Q22]

Kein pädagogischer Auftrag!

Die PAB hat keinen pädagogischen Auftrag. [Q1]

Die Assistenz erklärt nicht, unterrichtet nicht, und beurteilt nicht.

Antragstellung

  • Über die Schule bzw. Bildungsdirektion
  • Erlass des BMBWF: GZ: 2023-0.480.776 (17.09.2023)
  • RS 22/2021 - Persönliche Assistenz an Bundesschulen

Schulassistenz der Länder

Zuständigkeit

  • Pflichtschulen (Volksschule, Mittelschule, Polytechnische Schule)
  • Gesetzgebung und Finanzierung: Landessache [Q1]

Beispiel: Steiermark (StSchAG 2023)

Steiermärkisches Schulassistenzgesetz [Q23]:

  • Regelt die Schulassistenz für Kinder mit Behinderungen in steirischen Pflichtschulen
  • Antragsfrist: Oft bis 31. März für das darauffolgende Schuljahr
  • Antrag über die Schule/Schulleitung

Aufgaben der Schulassistenz

  • Ähnlich wie PAB: Unterstützung im Schulalltag
  • Soziale Integration und Alltagsbewältigung
  • Keine pädagogischen Aufgaben
  • Begleitung bei Ausflügen und Schulveranstaltungen
  • Unterstützung bei der Organisation [Q1, Q15]

Kommunikationsassistenz (bei Hörbeeinträchtigung)

  • Gebärdensprachdolmetsch
  • Schriftdolmetsch
  • Kann bei kombinierter CVI + Hörbeeinträchtigung relevant sein [Q22]

Wichtige Prinzipien für CVI

Bei CVI-spezifischer Assistenz beachten

  1. Vorab geklärter Tätigkeitsbereich - Was darf/soll die Assistenz tun? [Q22]
  2. Vertraute Personen bevorzugen - Bekannte Assistenzen einsetzen [Q22]
  3. Technischer Support - Hilfe bei Hilfsmitteln ist Assistenzaufgabe
  4. Vorleseassistenz - Muss explizit im Tätigkeitsprofil stehen
  5. Orientierungshilfe - Begleitung in belebten Bereichen
  6. Keine Übernahme pädagogischer Aufgaben - Assistenz ≠ Nachhilfe

In Prüfungssituationen

"Setzen Sie in Prüfungssituationen bevorzugt bekannte bzw. vertraute Assistenzen der Schülerinnen und Schüler ein, und klären Sie im Vorhinein deren Aufgabenbereich." [Q22]

Abgrenzung: Assistenz vs. Mobile Dienste vs. Lehrkraft

Rolle Aufgabe Qualifikation
Assistenz Praktische Unterstützung, Alltagsbewältigung, Technik Keine pädagogische Ausbildung erforderlich
Mobiler Dienst Pädagogische Beratung, Förderplanung, Hilfsmittelanpassung Sehbehindertenpädagog:in
Lehrkraft Unterricht, Leistungsfeststellung, Umsetzung der Maßnahmen Lehramt

→ Details zum mobilen Dienst: 16 Mobile Dienste

Finanzierung

Modell Kostenträger
PAB an Bundesschulen Bund (BMBWF)
Schulassistenz Pflichtschulen Land (z.B. Steiermark über StSchAG)
Persönliche Assistenz (außerschulisch) Sozialministeriumservice, Landesfonds
[Q1, Q17, Q23]

Querverweise:

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