Pädagogik & Förderung

CVI-Inspektionsliste und IBEP

Dokumentationsinstrumente für die individuelle Förderplanung

Quellen:Q1Q2Q7

CVI-Inspektionsliste

Zweck

Die CVI-Inspektionsliste ist ein Dokumentationsinstrument zur systematischen Erfassung der individuellen CVI-Auswirkungen im schulischen Kontext. [Q1, Q7]

"CVI ist bei jedem Menschen anders! Diese Unterschiede werden in der CVI-Inspektionsliste dokumentiert." [Q7]

Struktur

Die Inspektionsliste besteht aus drei Teilen:

Teil 1: Stammdaten

  • Name des Kindes
  • Geburtsdatum
  • CVI diagnostiziert seit
  • Andere Beeinträchtigungen im Rahmen von CVI [Q7]

Teil 2: Schulische Anforderungen und betroffene Bereiche

Beschreibung der schulischen Anforderung → Zuordnung zu den betroffenen visuellen Bereichen:

Betroffene Bereiche (mit Icons):

  • Fatigue
  • Verarbeitungsgeschwindigkeit
  • Kontrastwahrnehmung
  • Gesichtsfeld/Aufmerksamkeitsfeld
  • Aufmerksamkeitssteuerung
  • Raumwahrnehmung/Orientierung
  • Visiomotorik/Okulomotorik
  • Visuelle Suche/Exploration
  • Gleichzeitige Sinnesverarbeitung [Q7]

Teil 3: Hilfsmaßnahmen

Beschreibung der schulischen Anforderung → "Das kann mir helfen..."

Konkrete Maßnahmen werden der jeweiligen Anforderung zugeordnet. [Q7]

Verwendung

  • Verknüpft spezifische Anforderungen (z.B. "Abschreiben von der Tafel") direkt mit konkreten Hilfsmaßnahmen (z.B. "Bereitstellung einer Nahvorlage am Tisch") [Q1]
  • Muss regelmäßig aktualisiert werden
  • Sollte allen beteiligten Lehrkräften zugänglich sein
  • Grundlage für den IBEP (siehe unten)

Anhang: CVI-Fahrzeugpapier

Beschreibt kurz die durch CVI betroffenen Bereiche der visuellen Wahrnehmung - als Kurzreferenz für Lehrkräfte. [Q7]

IBEP (Individueller Bildungs- und Entwicklungsplan)

Rechtliche Grundlage

  • Verpflichtend für Schüler:innen mit SPF → 10 SPF
  • Dringend empfohlen für Schüler:innen mit ausgleichenden Maßnahmen ohne SPF [Q1]
  • Im Lehrplanzusatz Sehen/Blindheit verankert → 08 Lehrplanzusatz

Inhalte des IBEP bei CVI

Der IBEP sollte folgende Elemente umfassen:

  1. Diagnostische Grundlage

    • Augenärztlicher/orthoptischer Befund
    • Ggf. neuropsychologischer Befund
    • CVI-Inspektionsliste
    • Pädagogische Beobachtungen
  2. Beschreibung der individuellen CVI-Ausprägung

    • Betroffene visuelle Teilleistungen
    • Stärken des Kindes
    • Kompensationsstrategien, die das Kind bereits nutzt
  3. Förderziele

    • Kurzfristige Ziele (Semester)
    • Langfristige Ziele (Schuljahr/darüber hinaus)
    • Orientiert am Lehrplanzusatz Sehen/Blindheit
  4. Ausgleichende Maßnahmen

    • Räumliche Maßnahmen
    • Zeitliche Maßnahmen
    • Didaktisch-methodische Maßnahmen
    • Technisch-mediale Maßnahmen
    • Personelle Maßnahmen → 11 Nachteilsausgleich
  5. Hilfsmittel und technische Ausstattung14 Hilfsmittel

  6. Dokumentation und Reflexion

    • Regelmäßige Überprüfung und Anpassung
    • Dokumentation der gesetzten Maßnahmen
    • Reflexion der Wirksamkeit

Erstellung und Pflege

Aspekt Details
Ersteller Klassenlehrer:in in Zusammenarbeit mit mobilem Dienst / Sehbehindertenpädagog:in
Beteiligte Eltern, Therapeut:innen, Schulleitung, ggf. Schulassistenz
Aktualisierung Mindestens halbjährlich, bei Bedarf öfter
Zugänglichkeit Alle unterrichtenden Lehrkräfte müssen Zugang haben
Übergang Bei Schulwechsel muss IBEP weitergegeben werden

Verknüpfung mit ausgleichenden Maßnahmen

"Ausgleichende Maßnahmen müssen dokumentiert, regelmäßig reflektiert und individuell an der Störung orientiert ausgerichtet werden." [Q2]

Die im IBEP festgehaltenen Maßnahmen:

  • Gelten für alle Unterrichtsgegenstände und Leistungsfeststellungen [Q2]
  • Sind auch bei abschließenden Prüfungen zulässig und anzuwenden [Q2]
  • Werden nicht im Zeugnis vermerkt [Q2]

Überprüfungsintervalle

  • CVI-Inspektionsliste: Jedes Semester aktualisieren
  • IBEP: Mindestens jährlich überprüfen
  • Bei wesentlichen Veränderungen: Sofort anpassen
  • Diagnostik muss nicht jährlich wiederholt werden [Q2]

Querverweise:

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