CVI-Inspektionsliste
Zweck
Die CVI-Inspektionsliste ist ein Dokumentationsinstrument zur systematischen Erfassung der individuellen CVI-Auswirkungen im schulischen Kontext. [Q1, Q7]
"CVI ist bei jedem Menschen anders! Diese Unterschiede werden in der CVI-Inspektionsliste dokumentiert." [Q7]
Struktur
Die Inspektionsliste besteht aus drei Teilen:
Teil 1: Stammdaten
- Name des Kindes
- Geburtsdatum
- CVI diagnostiziert seit
- Andere Beeinträchtigungen im Rahmen von CVI [Q7]
Teil 2: Schulische Anforderungen und betroffene Bereiche
Beschreibung der schulischen Anforderung → Zuordnung zu den betroffenen visuellen Bereichen:
Betroffene Bereiche (mit Icons):
- Fatigue
- Verarbeitungsgeschwindigkeit
- Kontrastwahrnehmung
- Gesichtsfeld/Aufmerksamkeitsfeld
- Aufmerksamkeitssteuerung
- Raumwahrnehmung/Orientierung
- Visiomotorik/Okulomotorik
- Visuelle Suche/Exploration
- Gleichzeitige Sinnesverarbeitung [Q7]
Teil 3: Hilfsmaßnahmen
Beschreibung der schulischen Anforderung → "Das kann mir helfen..."
Konkrete Maßnahmen werden der jeweiligen Anforderung zugeordnet. [Q7]
Verwendung
- Verknüpft spezifische Anforderungen (z.B. "Abschreiben von der Tafel") direkt mit konkreten Hilfsmaßnahmen (z.B. "Bereitstellung einer Nahvorlage am Tisch") [Q1]
- Muss regelmäßig aktualisiert werden
- Sollte allen beteiligten Lehrkräften zugänglich sein
- Grundlage für den IBEP (siehe unten)
Anhang: CVI-Fahrzeugpapier
Beschreibt kurz die durch CVI betroffenen Bereiche der visuellen Wahrnehmung - als Kurzreferenz für Lehrkräfte. [Q7]
IBEP (Individueller Bildungs- und Entwicklungsplan)
Rechtliche Grundlage
- Verpflichtend für Schüler:innen mit SPF → 10 SPF
- Dringend empfohlen für Schüler:innen mit ausgleichenden Maßnahmen ohne SPF [Q1]
- Im Lehrplanzusatz Sehen/Blindheit verankert → 08 Lehrplanzusatz
Inhalte des IBEP bei CVI
Der IBEP sollte folgende Elemente umfassen:
-
Diagnostische Grundlage
- Augenärztlicher/orthoptischer Befund
- Ggf. neuropsychologischer Befund
- CVI-Inspektionsliste
- Pädagogische Beobachtungen
-
Beschreibung der individuellen CVI-Ausprägung
- Betroffene visuelle Teilleistungen
- Stärken des Kindes
- Kompensationsstrategien, die das Kind bereits nutzt
-
Förderziele
- Kurzfristige Ziele (Semester)
- Langfristige Ziele (Schuljahr/darüber hinaus)
- Orientiert am Lehrplanzusatz Sehen/Blindheit
-
Ausgleichende Maßnahmen
- Räumliche Maßnahmen
- Zeitliche Maßnahmen
- Didaktisch-methodische Maßnahmen
- Technisch-mediale Maßnahmen
- Personelle Maßnahmen → 11 Nachteilsausgleich
-
Hilfsmittel und technische Ausstattung → 14 Hilfsmittel
-
Dokumentation und Reflexion
- Regelmäßige Überprüfung und Anpassung
- Dokumentation der gesetzten Maßnahmen
- Reflexion der Wirksamkeit
Erstellung und Pflege
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Ersteller | Klassenlehrer:in in Zusammenarbeit mit mobilem Dienst / Sehbehindertenpädagog:in |
| Beteiligte | Eltern, Therapeut:innen, Schulleitung, ggf. Schulassistenz |
| Aktualisierung | Mindestens halbjährlich, bei Bedarf öfter |
| Zugänglichkeit | Alle unterrichtenden Lehrkräfte müssen Zugang haben |
| Übergang | Bei Schulwechsel muss IBEP weitergegeben werden |
Verknüpfung mit ausgleichenden Maßnahmen
"Ausgleichende Maßnahmen müssen dokumentiert, regelmäßig reflektiert und individuell an der Störung orientiert ausgerichtet werden." [Q2]
Die im IBEP festgehaltenen Maßnahmen:
- Gelten für alle Unterrichtsgegenstände und Leistungsfeststellungen [Q2]
- Sind auch bei abschließenden Prüfungen zulässig und anzuwenden [Q2]
- Werden nicht im Zeugnis vermerkt [Q2]
Überprüfungsintervalle
- CVI-Inspektionsliste: Jedes Semester aktualisieren
- IBEP: Mindestens jährlich überprüfen
- Bei wesentlichen Veränderungen: Sofort anpassen
- Diagnostik muss nicht jährlich wiederholt werden [Q2]
Querverweise:
- → 03 Symptomatik - Was dokumentiert wird
- → 04 Diagnostik - Grundlage der Dokumentation
- → 05 Pädagogische Strategien - Maßnahmen im IBEP
- → 10 SPF - Wann IBEP verpflichtend
- → 11 Nachteilsausgleich - Maßnahmenkatalog
- → 12 Elternrechte - Recht auf Information über Maßnahmen
- → 13 Lehrerpflichten - Dokumentationspflicht