Glossar

Alle wichtigen CVI-Fachbegriffe einfach erklärt.

A

Ausgleichende Maßnahmen

Offizielle Bezeichnung für Nachteilsausgleich in Österreich – verpflichtend bei diagnostizierter Beeinträchtigung.

Ä

Äußere Form

Schriftbild, Sauberkeit, Linienführung – darf bei CVI-Kindern laut LBVO NICHT in die Leistungsbeurteilung einfließen.

C

Chiasma opticum

Sehnervenkreuzung – die Stelle, ab der das Gehirn für die Sehverarbeitung zuständig ist. CVI betrifft alles dahinter.

Crowding

Trennschwierigkeiten – eng beieinander liegende visuelle Eindrücke können nicht getrennt wahrgenommen werden. Buchstaben "tanzen" ineinander.

CVI

Cerebrale Visuelle Informationsverarbeitungsstörung – das Gehirn kann trotz gesunder Augen visuelle Informationen nicht richtig verarbeiten.

CVI-Inspektionsliste

Dokumentationsinstrument, das schulische Anforderungen den individuellen CVI-Einschränkungen zuordnet und konkrete Hilfsmaßnahmen verknüpft.

D

De-Cluttering

Reduktion visueller Komplexität – die wichtigste einzelne Maßnahme für CVI-Kinder: aufgeräumte Arbeitsblätter, weniger Reize.

Dorsaler Strom

Der "Wo- und Wie-Pfad" im Gehirn – zuständig für Raumwahrnehmung, Bewegung und visuomotorische Koordination.

F

Funktionales Sehen

Wie ein Kind visuelle Fähigkeiten im Alltag nutzt – bei CVI oft viel schlechter als der klinische Sehtest vermuten lässt.

H

Handschrift

Bei CVI-Kindern oft dauerhaft unleserlich – nicht wegen mangelnder Übung, sondern weil die Auge-Hand-Koordination neurologisch gestört ist. Die äußere Form darf nicht bewertet werden.

Hilfestellungen

Pädagogische Fördermaßnahmen bei Lernschwächen – im Gegensatz zu ausgleichenden Maßnahmen auch ohne ärztliches Gutachten möglich.

I

IBEP

Individueller Bildungs- und Entwicklungsplan – dokumentiert Förderziele, Maßnahmen und deren Wirksamkeit für ein Kind.

L

LBVO

Leistungsbeurteilungsverordnung – regelt die Formen der Leistungsfeststellung und deren Anpassung bei Behinderung.

Lehrplanzusatz Sehen

BGBl. II Nr. 280/2024 – curriculare Grundlage, die CVI explizit als Zielgruppe nennt und sehbehindertenspezifische Förderung regelt.

M

Mobiler Dienst

Spezialisierte Sehbehindertenpädagog:innen, die direkt an der Regelschule beraten und bis zu 4 Wochenstunden fördern – auch ohne SPF.

N

Nachteilsausgleich

In Österreich offiziell "ausgleichende Maßnahmen" – Anpassungen bei Prüfungen und im Unterricht, um behinderungsbedingte Nachteile zu kompensieren.

P

PAB

Persönliche Assistenz in Bildungseinrichtungen – Unterstützung an Bundesschulen (AHS, BMHS), kein pädagogischer Auftrag.

Prosopagnosie

Gesichtsblindheit – die Unfähigkeit, Gesichter zu erkennen, auch von bekannten Personen wie Familienmitgliedern.

S

Sakkaden

Schnelle Blicksprünge der Augen von einem Punkt zum nächsten – bei CVI oft ungenau oder verlangsamt.

SchOG

Schulorganisationsgesetz – regelt u.a. die sehbehindertenspezifische Förderung (§ 39 Abs. 3).

SchPflG

Schulpflichtgesetz – enthält die Grundlage für den SPF (§ 8).

SchUG

Schulunterrichtsgesetz – Bundesgesetz über die Ordnung von Unterricht und Erziehung.

SPF

Sonderpädagogischer Förderbedarf – die formale Feststellung, dass ein Kind ohne spezielle Förderung dem Unterricht nicht folgen kann (§ 8 SchPflG).

V

Ventraler Strom

Der "Was- und Wer-Pfad" im Gehirn – zuständig für Erkennung von Objekten, Gesichtern, Buchstaben und Farben.

Visiomotorik

Die visuell gesteuerte Bewegungskontrolle (Auge-Hand, Auge-Fuß). Bei CVI gestört, was zu Problemen beim Schreiben, Greifen und Bewegen führt.

Visuelle Fatigue

Schnelle visuelle Erschöpfung – das Gehirn verbraucht enorme Energie für die Verarbeitung, was zu Müdigkeit und Leistungsabfall führt.

Visus

Sehschärfe – klinisch messbarer Parameter, der bei CVI normal sein kann, obwohl das funktionale Sehen gestört ist.