Glossar
Alle wichtigen CVI-Fachbegriffe einfach erklärt.
Ausgleichende Maßnahmen
Offizielle Bezeichnung für Nachteilsausgleich in Österreich – verpflichtend bei diagnostizierter Beeinträchtigung.
Äußere Form
Schriftbild, Sauberkeit, Linienführung – darf bei CVI-Kindern laut LBVO NICHT in die Leistungsbeurteilung einfließen.
Chiasma opticum
Sehnervenkreuzung – die Stelle, ab der das Gehirn für die Sehverarbeitung zuständig ist. CVI betrifft alles dahinter.
Crowding
Trennschwierigkeiten – eng beieinander liegende visuelle Eindrücke können nicht getrennt wahrgenommen werden. Buchstaben "tanzen" ineinander.
CVI
Cerebrale Visuelle Informationsverarbeitungsstörung – das Gehirn kann trotz gesunder Augen visuelle Informationen nicht richtig verarbeiten.
CVI-Inspektionsliste
Dokumentationsinstrument, das schulische Anforderungen den individuellen CVI-Einschränkungen zuordnet und konkrete Hilfsmaßnahmen verknüpft.
De-Cluttering
Reduktion visueller Komplexität – die wichtigste einzelne Maßnahme für CVI-Kinder: aufgeräumte Arbeitsblätter, weniger Reize.
Dorsaler Strom
Der "Wo- und Wie-Pfad" im Gehirn – zuständig für Raumwahrnehmung, Bewegung und visuomotorische Koordination.
Funktionales Sehen
Wie ein Kind visuelle Fähigkeiten im Alltag nutzt – bei CVI oft viel schlechter als der klinische Sehtest vermuten lässt.
Handschrift
Bei CVI-Kindern oft dauerhaft unleserlich – nicht wegen mangelnder Übung, sondern weil die Auge-Hand-Koordination neurologisch gestört ist. Die äußere Form darf nicht bewertet werden.
Hilfestellungen
Pädagogische Fördermaßnahmen bei Lernschwächen – im Gegensatz zu ausgleichenden Maßnahmen auch ohne ärztliches Gutachten möglich.
IBEP
Individueller Bildungs- und Entwicklungsplan – dokumentiert Förderziele, Maßnahmen und deren Wirksamkeit für ein Kind.
LBVO
Leistungsbeurteilungsverordnung – regelt die Formen der Leistungsfeststellung und deren Anpassung bei Behinderung.
Lehrplanzusatz Sehen
BGBl. II Nr. 280/2024 – curriculare Grundlage, die CVI explizit als Zielgruppe nennt und sehbehindertenspezifische Förderung regelt.
Mobiler Dienst
Spezialisierte Sehbehindertenpädagog:innen, die direkt an der Regelschule beraten und bis zu 4 Wochenstunden fördern – auch ohne SPF.
Nachteilsausgleich
In Österreich offiziell "ausgleichende Maßnahmen" – Anpassungen bei Prüfungen und im Unterricht, um behinderungsbedingte Nachteile zu kompensieren.
PAB
Persönliche Assistenz in Bildungseinrichtungen – Unterstützung an Bundesschulen (AHS, BMHS), kein pädagogischer Auftrag.
Prosopagnosie
Gesichtsblindheit – die Unfähigkeit, Gesichter zu erkennen, auch von bekannten Personen wie Familienmitgliedern.
Sakkaden
Schnelle Blicksprünge der Augen von einem Punkt zum nächsten – bei CVI oft ungenau oder verlangsamt.
SchOG
Schulorganisationsgesetz – regelt u.a. die sehbehindertenspezifische Förderung (§ 39 Abs. 3).
SchUG
Schulunterrichtsgesetz – Bundesgesetz über die Ordnung von Unterricht und Erziehung.
SPF
Sonderpädagogischer Förderbedarf – die formale Feststellung, dass ein Kind ohne spezielle Förderung dem Unterricht nicht folgen kann (§ 8 SchPflG).
Ventraler Strom
Der "Was- und Wer-Pfad" im Gehirn – zuständig für Erkennung von Objekten, Gesichtern, Buchstaben und Farben.
Visiomotorik
Die visuell gesteuerte Bewegungskontrolle (Auge-Hand, Auge-Fuß). Bei CVI gestört, was zu Problemen beim Schreiben, Greifen und Bewegen führt.
Visuelle Fatigue
Schnelle visuelle Erschöpfung – das Gehirn verbraucht enorme Energie für die Verarbeitung, was zu Müdigkeit und Leistungsabfall führt.
Visus
Sehschärfe – klinisch messbarer Parameter, der bei CVI normal sein kann, obwohl das funktionale Sehen gestört ist.