Recht & Ansprüche

Elternrechte

Ansprüche, Beschwerdemöglichkeiten, Mitwirkung

Inhaltsübersicht (9 Abschnitte)

Verfassungsrechtliche Basis

  • Art. 7 B-VG: Keine Benachteiligung wegen Behinderung
  • Art. 6 BVG Kinderrechte: Anspruch auf Schutz und Fürsorge für besondere Bedürfnisse
  • Art. 24 UN-BRK: Recht auf inklusive Bildung mit Unterstützungsmaßnahmen [Q1]

Recht auf Diagnostik und Information

Diagnostik

  • Eltern können eine interdisziplinäre Abklärung veranlassen (Augenheilkunde, Orthoptik, Neuropsychologie)
  • CVI-Funktionsdiagnostik wird von Orthoptist:innen mit Zusatzqualifikation durchgeführt → 04 Diagnostik
  • Einmal durchgeführte Diagnostik muss nicht jährlich wiederholt werden [Q2] [Q5]

Information

  • Erziehungsberechtigte haben das Recht, von den gesetzten ausgleichenden Maßnahmen zu erfahren [Q2]
  • Recht auf Einsicht in die Dokumentation der Maßnahmen
  • Recht auf Information über den IBEP und dessen Inhalte → 06 IBEP
  • Recht auf Information über den SPF-Bescheid und seine Auswirkungen

Recht auf Vorlage von Befunden

"Ohne das Vorlegen einer medizinischen/klinisch-psychologischen Diagnostik durch die Erziehungsberechtigten am jeweiligen Schulstandort können keine ausgleichenden Maßnahmen gesetzt werden." [Q2]

Ablauf

  1. Eltern legen Befund/Gutachten am Schulstandort vor
  2. Formular der Bildungsdirektion wird ausgefüllt
  3. Ausgleichende Maßnahmen werden in allen Unterrichtsgegenständen gesetzt
  4. Maßnahmen werden dokumentiert und reflektiert [Q2]

Wichtig: Die Erziehungsberechtigten initiieren den Prozess durch die Vorlage der Unterlagen. Ohne Vorlage können keine Maßnahmen gesetzt werden. [Q2]

Rechte im SPF-Verfahren

Antragstellung

  • Eltern können einen Antrag auf SPF-Feststellung bei der Bildungsdirektion stellen
  • Auch die Schule kann einen Antrag stellen → Eltern müssen informiert werden [Q12]

Wahlrecht Förderort

  • Bei SPF-Feststellung haben Eltern das Wahlrecht:
    • Integrative Beschulung in einer Regelschule
    • Sonderschule
  • Die Entscheidung liegt bei den Erziehungsberechtigten [Q1, Q24]

Rechtsmittel

  • Der SPF-Bescheid ist ein Verwaltungsakt
  • Eltern können Einspruch erheben (Verwaltungsbeschwerde)
  • Fristen beachten!

Rechte bei ausgleichenden Maßnahmen

Recht Erklärung
Recht auf Umsetzung Ausgleichende Maßnahmen sind verpflichtend anzuwenden - nicht optional [Q22]
Recht auf Dokumentation Maßnahmen müssen dokumentiert, reflektiert und angepasst werden [Q2]
Recht auf Information Eltern müssen über gesetzte Maßnahmen informiert werden [Q2]
Recht auf Gleichwertigkeit Maßnahmen gelten auch bei abschließenden Prüfungen [Q2]
Kein Zeugnisvermerk Ausgleichende Maßnahmen werden nicht im Zeugnis vermerkt [Q2]
Keine Wiederholung der Diagnostik Einmal diagnostiziert, nicht jährlich neu [Q2]

Was tun, wenn die Schule nicht kooperiert?

Eskalationsstufen

  1. Gespräch mit der Lehrkraft - auf Rechtsgrundlagen hinweisen (LBVO, SchUG, Rundschreiben)
  2. Gespräch mit der Schulleitung - schriftliche Dokumentation der Anfrage
  3. Kontakt zum mobilen Dienst / Beratungszentrum für Inklusion - fachliche Unterstützung → 16 Mobile Dienste
  4. Bildungsdirektion - formelle Beschwerde / Anfrage
  5. Schulaufsicht (Schulqualitätsmanagement)
  6. Volksanwaltschaft - bei Verwaltungsversagen
  7. Verwaltungsgericht - bei formellen Bescheiden (SPF)

Dokumentation

  • Alle Gespräche und Anfragen schriftlich dokumentieren
  • Befunde und Gutachten nachweislich der Schule übergeben (Bestätigung einholen)
  • Gesetzte und nicht gesetzte Maßnahmen dokumentieren

Elternvereine und Unterstützung

  • Steirischer Landesverband der Elternvereine - Information zum Nachteilsausgleich [Q21]
  • Elternbildung.at - Informationen zum Schuleinstieg für Kinder mit Sehbehinderung [Q24]
  • Blinden- und Sehbehindertenverbände - Beratung und Vernetzung
  • Mobile Sehbehindertenlehrer:innen - direkte Ansprechpartner:innen → 16 Mobile Dienste

Recht auf Assistenz

  • Persönliche Assistenz an Bundesschulen (PAB): Eltern können Antrag stellen → 15 Assistenz
  • Schulassistenz (Pflichtschulen): Antrag oft bis 31. März für das folgende Schuljahr → 15 Assistenz
  • Hilfsmittelfinanzierung: Antrag bei Krankenkasse, Sozialministeriumservice oder Landesfonds → 14 Hilfsmittel

Recht auf Schuleinstieg

Für Kinder mit CVI beim Schuleinstieg [Q24]:

  • Eltern können zwischen inklusiver Beschulung und Sonderschule wählen
  • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit mobilem Dienst empfohlen
  • Beratungszentren für Inklusion an den Bildungsdirektionen
  • Schulreifefeststellung unter Berücksichtigung der Behinderung
  • Vorschulisches Jahr mit sehbehindertenspezifischer Förderung möglich

Querverweise:

Verwandte Themen